Online Terminbuchung + individuelle Webseite

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von ServiceKalender.de

 

  1. Mindestvertragslaufzeit und Kündigung 1.1. Die Mindestvertragslaufzeit für ein Webseiten-Abo beträgt drei Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag monatlich zum Monatsende gekündigt werden. 1.2. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

  2. Übergang des Eigentums 2.1. Die von unserer Agentur erstellte Webseite und deren Inhalte gehen nach einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten in das Eigentum des Kunden über. 2.2. Bei einer Kündigung nach Ablauf der zwölf Monate kann die Webseite auf den Hosting-Provider des Kunden übertragen werden. Hierzu ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich.

  3. Zahlungsbedingungen 3.1. Die einmaligen Nutzungsgebühren sind mit Vertragsbeginn fällig und zahlbar. 3.2. Monatliche Nutzungsgebühren werden im Voraus für das laufende Kalenderjahr bzw. in den Folgejahren am Jahresbeginn fällig. 3.3. Zahlungen erfolgen per Einzugsermächtigung, die der Kunde mittels eines beigefügten Formulars erteilt.

  4. Nutzungsrechte 4.1. Die von uns bereitgestellten Individualanwendungen sind urheberrechtlich geschützt. 4.2. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. 4.3. Der Kunde verpflichtet sich, für die Sicherheit und angemessene Nutzung der Individualanwendungen zu sorgen.

  5. Haftung für Mängel 5.1. Wir gewährleisten, dass die Individualanwendungen frei von Mängeln sind, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. 5.2. Mängel sind uns unverzüglich zu melden. Wir behalten uns das Recht vor, den Mangel nach unserer Wahl zu beheben.

  6. Schutzrechtsverletzungen 6.1. Bei Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen durch unsere Individualanwendungen tragen wir die Verantwortung, solange der Kunde uns unverzüglich informiert und nicht eigenmächtig handelt.

  7. Sonstige Haftung 7.1. Unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf festgelegte Höchstbeträge beschränkt. 7.2. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

  8. Verjährung 8.1. Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in acht Jahren nach Überlassung.